Sechster Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Ausfertigungsdatum: 29.10.1980Text auf gesetze-im-internet.de
Weitere Informationen
Vollzitat:"Sechster Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 29. Oktober 1980 (BGBl. I S. 2053)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 5.11.1980 +++)
Art 1
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469), genehmige ich die Stiftung und Verleihung des
- Ehrenzeichens der Bundeswehr
Art 2
Ich genehmige die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen des im Artikel 1 genannten Ehrenzeichens.
Art 3
Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Art 4
Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und seiner Benennung bedürfen meiner Genehmigung.
Schlußformel
Der Bundespräsident
Der Bundesminister der Verteidigung
Der Bundesminister des Innern
Der Bundesminister der Verteidigung
Der Bundesminister des Innern