Sonderbestimmungen für Auslandsdienstreisen der Reichsbeamten

Ausfertigungsdatum: 22.12.1933Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Sonderbestimmungen für Auslandsdienstreisen der Reichsbeamten in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2032-2-3, veröffentlichten bereinigten Fassung"Fußnote:
Hinweis: Für die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen BMI und BMF vgl. Zuständigkeitsgesetz v. 20.8.1960 I 705, in Kraft getreten mit Wirkung v. 31.10.1957