Erlaß über die Ermächtigung des Präsidenten der Deutschen Reichsbank zur Bestellung von ständigen Vertretern

Ausfertigungsdatum: 02.08.1940Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Erlaß über die Ermächtigung des Präsidenten der Deutschen Reichsbank zur Bestellung von ständigen Vertretern in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7620-5-1, veröffentlichten bereinigten Fassung"Fußnote:
Verkündet als "Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Ermächtigung des Präsidenten der Deutschen Reichsbank zur Bestellung von ständigen Vertretern"; im Hinblick auf das RBankLiquG 7620-6 nur mit der Überschrift aufgenommen