Bekanntmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse
Ausfertigungsdatum: 18.04.1972Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Bekanntmachung zu dem Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 18. April 1972 (BGBl. I S. 709)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 28. 4.1972 +++)
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Gemäß § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse vom 29. November 1967 (Bundesgesetzbl. II S. 2521) wird bekanntgegeben, daß die Teilstrecke des Main-Donau-Kanals vom Unterwasser der Schleuse Kriegenbrunn (Kanalkilometer 48,00) bis einschließlich der Lände Fürth (Kanalkilometer 55,50) vom 1. Juni 1972 an dem allgemeinen Verkehr dient.
Der Bundesminister für Verkehr
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