Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen durch Erwerbstätigkeit und bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit und illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

Ausfertigungsdatum: 12.01.2012Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Deutsch-Niederländischer Vertrag zur Bekämpfung grenzüberschreitender Schwarzarbeit vom 12. Januar 2012 (BGBl. 2013 II S. 380)"Fußnote:
G v. 8.4.2013 II 378 
Inkraft gem. Bek. v. 2.8.2013 II 1222 mWv 1.10.2013