Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die strafgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen und anderen mit der Führung eines Seeschiffes zusammenhängenden Ereignissen

Ausfertigungsdatum: 10.05.1952Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die strafgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen und anderen mit der Führung eines Seeschiffes zusammenhängenden Ereignissen vom 10. Mai 1952 (BGBl. 1972 II S. 668)"Fußnote:
G v. 21.6.1972 II 653 
Inkraft gem. Bek. v. 13.4.1973 II 343 mWv 6.4.1973