Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die strafgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen und anderen mit der Führung eines Seeschiffes zusammenhängenden Ereignissen
Ausfertigungsdatum: 10.05.1952Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die strafgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen und anderen mit der Führung eines Seeschiffes zusammenhängenden Ereignissen vom 10. Mai 1952 (BGBl. 1972 II S. 668)"Fußnote:G v. 21.6.1972 II 653
Inkraft gem. Bek. v. 13.4.1973 II 343 mWv 6.4.1973