Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE)

Ausfertigungsdatum: 15.05.2020Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE) vom 15. Mai 2020 (BGBl. I S. 948)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 20.5.2020 +++)

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Der deutsche Vertreter im Rat darf dem Vorschlag vom 29. April 2020 für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE) zustimmen. Dies gilt auch für eine sprachbereinigte Fassung. Der Vorschlag wird nachstehend veröffentlicht.