Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes

Ausfertigungsdatum: 23.12.1977Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Zwölftes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes vom 23. Dezember 1977 (BGBl. I S. 3114)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab:  1. 1.1978 +++)

Art 1 und 2

Art 3Schlußvorschriften

§ 1

Auf Soldaten, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Berufssoldaten ernannt worden sind und die ein Studium oder eine Fachausbildung bis zum 31. März 1978 abgeschlossen haben werden, sind die bisherigen Vorschriften anzuwenden.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.