Gesetz über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung
Ausfertigungsdatum: 29.08.2005Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Gesetz über die Auflösung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung vom 29. August 2005 (BGBl. I S. 2546, 2553)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 2.9.2005 +++)
(+++ Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 41/2003 (CELEX Nr: 303L0041 +++)
§ 1Auflösung der Anstalt
Die Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik in Abwicklung - Anstalt des öffentlichen Rechts - (Anstalt) wird mit Ablauf des 31. Dezember 2007 aufgelöst.
§ 2Gesamtrechtsnachfolge
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in die Rechte und Pflichten der Anstalt ein.
§ 3Kosten
Die aus § 2 folgenden Kosten der Abwicklung der auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau übergegangenen Rechte und Pflichten trägt die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben.
§ 4Außerkrafttreten
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