Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten

Ausfertigungsdatum: 06.01.2014Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Verordnung über die vorübergehende saatgutrechtliche Kennzeichnung und Verpackung für Saatgut von Tomaten vom 6. Januar 2014 (BGBl. I S. 26, 28)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 10.1.2014 +++)

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Saatgut der Art Tomate darf noch bis zum 30. April 2015 unter der Verwendung von Kennzeichnungs- und Verpackungsmaterial, das mit der Angabe der bisherigen botanischen Bezeichnung "Lycopersicon esculentum Mill." versehen ist, in den Verkehr gebracht werden.