Gesetz zur Reform des Vermögensteuerrechts und zur Änderung anderer Steuergesetze

Ausfertigungsdatum: 17.04.1974Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Vermögensteuerreformgesetz vom 17. April 1974 (BGBl. I S. 949)"Fußnote:
Art. 1: VStG 1974 611-6-3-2 
(+++ Textnachweis ab: 1. 1.1974 +++)

Art 1Vermögensteuergesetz (VStG)

Art 2 bis 5

Art 6Grunderwerbsteuer

Art 7

Art 8

Art 9

Art 10Schlußvorschriften

§ 1Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl. I S. 1) auch im Land Berlin.

§ 2Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1974 in Kraft.

§ 3Außerkrafttreten

Dieses Gesetz gilt letztmals für die Vermögensteuer, die Gewerbesteuer, die Ermittlung des Nutzungswertes der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Einfamilienhaus sowie die Grunderwerbsteuer des Kalenderjahres, das dem Kalenderjahr vorausgeht, auf dessen Beginn für Grundstücke (§ 70 des Bewertungsgesetzes) und Betriebsgrundstücke im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes nicht mehr 140 vom Hundert der auf den Wertverhältnissen am 1. Januar 1964 beruhenden Einheitswerte anzusetzen sind.