Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

Ausfertigungsdatum: 02.05.1996Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 2. Mai 1996 (BGBl. I S. 656)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 21. 5.1996 +++)

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1 bis 5(weggefallen)

-

Art 6Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 21. Mai 1996 in Kraft.
(2) Die Artikel 1 und 3 finden auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten erlassen worden sind; die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.