Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)

Ausfertigungsdatum: 04.12.2018Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 12.12.2018 +++)

§ 1

Dem Staatsvertrag vom 30. Mai/12. Oktober 2018 über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) wird zugestimmt.

§ 2

Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 3

Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.

AnlageStaatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2258 - 2259)

(Text der Anlage siehe: WAStAÜStVtr)