Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt)
Ausfertigungsdatum: 04.12.2018Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Gesetz zum Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 12.12.2018 +++)
§ 1
Dem Staatsvertrag vom 30. Mai/12. Oktober 2018 über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) wird zugestimmt.
§ 2
Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 3
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
AnlageStaatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2258 - 2259)
(Text der Anlage siehe: WAStAÜStVtr)
(Text der Anlage siehe: WAStAÜStVtr)