Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Leistungen zugunsten italienischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind

Ausfertigungsdatum: 02.06.1961Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über Leistungen zugunsten italienischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind vom 2. Juni 1961 (BGBl. 1963 II S. 793)"