Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kanada

Ausfertigungsdatum: 15.11.1922Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Kanada in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 423-1-7-8, veröffentlichten bereinigten Fassung"Fußnote:
(+++ Textnachweis Geltung ab:  1. 1.1964 +++)

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Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Kanada deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichsminister der Justiz