Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Chile

Ausfertigungsdatum: 17.11.1931Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Chile in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 423-1-7-20, veröffentlichten bereinigten Fassung"Fußnote:
(+++ Textnachweis Geltung ab:  1. 1.1964 +++)

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Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445, 1925 II S. 115, 1926 II S. 181) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Chile deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichsminister der Justiz