Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador

Ausfertigungsdatum: 27.03.1903Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Ecuador in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 423-1-7-5, veröffentlichten bereinigten Fassung"Fußnote:
(+++ Textnachweis Geltung ab:  1. 1.1964 +++)

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Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Ecuador deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichskanzler