Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigungsdatum: 22.06.1988Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes vom 22. Juni 1988 (BGBl. I S. 988)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab:  5. 7.1988 +++)

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Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Handelsministeriums des Staates Bahrain bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Bahrain in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz