Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
Ausfertigungsdatum: 22.06.1988Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes vom 22. Juni 1988 (BGBl. I S. 988)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 5. 7.1988 +++)
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Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Handelsministeriums des Staates Bahrain bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Bahrain in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Bahrain in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
Schlussformel
Der Bundesminister der Justiz