Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigungsdatum: 10.08.1978Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes vom 10. August 1978 (BGBl. I S. 1399)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 19. 8.1978 +++)

----

Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des bermudischen Innenministeriums bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Bermuda in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz