Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigungsdatum: 27.04.1983Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes vom 27. April 1983 (BGBl. I S. 526)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab:  5. 5.1983 +++)

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Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Außenministeriums von Barbados bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Barbados in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz