Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes
Ausfertigungsdatum: 27.04.1983Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes vom 27. April 1983 (BGBl. I S. 526)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 5. 5.1983 +++)
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Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Außenministeriums von Barbados bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Barbados in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Barbados in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.
Schlussformel
Der Bundesminister der Justiz