Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Ausfertigungsdatum: 17.03.1989Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes vom 17. März 1989 (BGBl. I S. 657)"Fußnote:
(+++ Textnachweis ab: 11. 4.1989 +++)

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Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Abkürzung und das Kennzeichen des
Obersten Hauptquartiers der Alliierten Mächte, Europa
(Anlage)
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 24. Oktober 1988 (BGBl. I S. 2107).

Schlussformel

Der Bundesminister der Justiz

Anlage

Bezeichnung:
SUPREME HEADQUARTERS ALLIED POWERS EUROPE
Abkürzung:
SHAPE
Kennzeichen:

(farbig)

(Inhalt: Nicht darstellbare Abbildung,
Fundstelle: BGBl. I 1989, 657)