Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Ausfertigungsdatum: 25.06.1993Text auf gesetze-im-internet.de
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Vollzitat:"Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes vom 25. Juni 1993 (BGBl. I S. 1155)"Fußnote:(+++ Textnachweis ab: 15. 7.1993 +++)
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Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Kennzeichen, Namen und Abkürzungen
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 10. März 1993 (BGBl. I S. 398).
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- der Auszeichnung der Queen für Verdienste auf dem Gebiet des Umweltschutzes (Anlage 1),
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- des BENELUX-Markenamts (Anlage 2),
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- des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe (Anlage 3) und
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- der Umwelt-Konferenz der Vereinten Nationen (UNEP) in Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch und Arabisch
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 10. März 1993 (BGBl. I S. 398).
Schlussformel
Bundesministerium der Justiz
Anlage 1Kennzeichen der Auszeichnung der Queen für Verdienste auf dem Gebiet des Umweltschutzes
Fundstelle: BGBl. I 1993, 1156)
Anlage 2Namen, Abkürzungen und Kennzeichen des BENELUX-Markenamts
Namen: | BENELUX-MERKENBUREAU (BMB) |
(Niederländisch) | |
BUREAU BENELUX DES MARQUES (BBM) | |
(Französisch) | |
Kennzeichen: |
(Inhalt: Nicht darstellbares Kennzeichen,(Kennzeichen gelb-rot-blau, Verbindungslinien schwarz)
Fundstelle: BGBl. I 1993, 1157)
Anlage 3Kennzeichen mit Namen und Abkürzung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe
(Inhalt: Nicht darstellbares Kennzeichen, mit Namen und Abkürzung, (Kennzeichen schwarz-weiß, Abkürzung grün)
Fundstelle: BGBl. I 1993, 1158)
Fundstelle: BGBl. I 1993, 1158)
Anlage 4Kennzeichen der Umwelt-Konferenz der Vereinten Nationen (UNEP) und Abkürzungen
Fundstelle: BGBl. I 1993, 1159)