Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Mexiko

Ausfertigungsdatum: 16.05.1899Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Bekanntmachung betreffend den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Mexiko in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 423-1-7-2, veröffentlichten bereinigten Fassung"Fußnote:
(+++ Textnachweis Geltung ab:  1.1.1964 +++)

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Auf Grund einer Vereinbarung mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Mexiko wird hierdurch unter Hinweis auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. S. 441) bekanntgemacht, daß in Mexiko deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfange wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichskanzler