Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Uruguay

Ausfertigungsdatum: 07.07.1928Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Uruguay in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 423-1-7-18, veröffentlichten bereinigten Fassung"Fußnote:
(+++ Textnachweis Geltung ab:  1. 1.1964 +++)

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Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Uruguay deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutze zugelassen werden.

Der Reichsminister der Justiz