Erlaß über die Stiftung der Zelter-Plakette

Ausfertigungsdatum: 07.08.1956Text auf gesetze-im-internet.de

Weitere InformationenVollzitat:"Erlaß über die Stiftung der Zelter-Plakette in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-3, veröffentlichten bereinigten Fassung"Fußnote:
(+++ Textnachweis Geltung ab:  1. 1.1964 +++)

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(1) Als Auszeichnung für Chorvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben, stifte ich die
Zelter-Plakette.
(2) Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.

Schlußformel

Der Bundespräsident
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Der Bundesminister des Innern